Wenn die Voraussetzungen für eine öffentliche Förderung erfüllt sind, wird die Tagesmutter durch die Hansestadt Lübeck finanziert. Es wird lediglich ein Elternbeitrag zu zahlen sein, sowie Verpflegungsgeld für das Kind an die Tagesmutter. Der Elternbeitrag hängt vom Betreuungsumfang und vom Alter des Kindes ab (s.h. Tabelle)
Unter bestimmten Bedingungen kann der Elternbeitrag ganz oder teilweise erlassen werden. Auch Geschwisterermäßigungen werden gewährt
Betreuungsstunden in der Woche |
Elternbeitrag bis 3 Jahre | Elternbeitrag ab 3 Jahre |
30 Wöchentliche Betreuungsstunden | 216,30 EURO | 169,80 Euro |
35 wöchentliche Betreuungsstunden | 252,35 Euro | 198,10 Euro |
38 wöchentliche Betreuungsstunden | 273,98 Euro | 213,00 Euro |
40 wöchentliche Betreuungsstunden | 285,00 Euro | 213,00 Euro |
41 wöchentliche Betreuungsstunden | 285,00 Euro | 213,00 Euro |
42 wöchentliche Betreuungsstunden | 285,00Euro | 213,00 Euro |
43 wöchentliche Betreuungsstunden | 300,00 Euro | 213,00Euro |
44 wöchentliche Betreuungsstunden | 300,00 Euro | 225,00 Euro |
45 wöchentliche Betreuungsstunden | 300,00 Euro | 225,00 Euro |
Elternbeitragssatzung für Kindertagespflege in der Hansestadt Lübeck.
Soziale Ermäßigungen und Geschwisterermäßigungen können beantragt werden.
In der Kindertagespflege Lummerland, wird eine Verpflegungspauschale von 70 Euro im Monat an die Tagesmutter gezahlt. Darin enthalten ist ein Frühstück, eine Obstmahlzeit, das Mittagessen, die Zahnbürste und bei Bedarf ein Nachmittagssnack. Hier kann eine finanzielle Unterstützung durch den Bildungsfond gewährleistet werden.
Benötigt das Kind eine Spezielle Verpflegung, wird diese von den Eltern mitgebracht, dann entfällt die Verpflegungspauschale.
Alle Fördergelder werden über Formulare beantragt, die ich dann gern mit den Eltern zusammen ausfülle. Für weitere Fragen stehe ich gern zur Verfügung.