Wenn die Voraussetzungen für eine öffentliche Förderung erfüllt sind, wird die Tagesmutter durch die Hansestadt Lübeck finanziert. Es wird lediglich ein Elternbeitrag zu zahlen sein, sowie Verpflegungsgeld für das Kind an die Tagesmutter. Der Elternbeitrag hängt vom Betreuungsumfang und vom Alter des Kindes ab (s.h. Tabelle)

Unter bestimmten Bedingungen kann der Elternbeitrag ganz oder teilweise erlassen werden. Auch Geschwisterermäßigungen werden gewährt

Betreuungsstunden in der Woche

Elternbeitrag bis 3 Jahre Elternbeitrag ab 3 Jahre
30 Wöchentliche Betreuungsstunden 216,30 EURO 169,80 Euro
35 wöchentliche Betreuungsstunden 252,35 Euro 198,10 Euro
38 wöchentliche Betreuungsstunden 273,98 Euro 213,00 Euro
40 wöchentliche Betreuungsstunden 285,00 Euro 213,00 Euro
41 wöchentliche Betreuungsstunden 285,00 Euro 213,00 Euro
42 wöchentliche Betreuungsstunden  285,00Euro 213,00 Euro
43 wöchentliche Betreuungsstunden 300,00 Euro 213,00Euro
44 wöchentliche Betreuungsstunden 300,00 Euro 225,00 Euro
45 wöchentliche Betreuungsstunden 300,00 Euro 225,00 Euro

Elternbeitragssatzung für Kindertagespflege in der Hansestadt Lübeck.

 

Soziale Ermäßigungen und Geschwisterermäßigungen können beantragt werden.

 

In der Kindertagespflege Lummerland, wird eine Verpflegungspauschale von 70 Euro im Monat an die Tagesmutter gezahlt. Darin enthalten ist ein Frühstück, eine Obstmahlzeit, das Mittagessen, die Zahnbürste und bei Bedarf ein Nachmittagssnack. Hier kann eine finanzielle Unterstützung durch den Bildungsfond gewährleistet werden.

Benötigt das Kind eine Spezielle Verpflegung, wird diese von den Eltern mitgebracht, dann entfällt die Verpflegungspauschale.

 

Alle Fördergelder werden über Formulare beantragt, die ich dann gern mit den Eltern zusammen ausfülle. Für weitere Fragen stehe ich gern zur Verfügung. 

lummerland.luebeck@gmail.com

https://www.luebeck.de